Wie hoch sind die Steuern beim Wohnung Verkaufen in Salzburg?

Wie hoch sind die Steuern beim Wohnung Verkaufen in Salzburg?

Beim Wohnungsverkauf sind einige wesentliche steuerliche Dinge zu beachten. Wieviel Steuern Sie bei Ihrem Verkauf bezahlen müssen und wann ein Wohnungsverkauf steuerfrei ist erfahren Sie in diesem Artikel. 

Wir klären Sie über die Immobilienertragsteuer beim Wohnung Verkaufen in Salzburg auf. 

Die Immobilienertragsteuer beim Wohnung Verkaufen in Salzburg

Bevor wir tiefgründiger in das Thema – Steuern beim Wohnungsverkauf eingehen, bleibt festzuhalten, dass bei Schenkungen und Erbschaften grundsätzlich keine Immobilienertragsteuer anfällt, da man diese Steuer nur entgeltliche Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge erfasst. 

Spekulationsfrist: Steuern beim Wohnung Verkaufen in Salzburg

Die frühere Spekulationssteuer wurde mit 01.04.2012 abgeschafft und durch die Immobilienertragsteuer ersetzt. Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken (Gebäude inkl. Eigentumswohnungen, Grund und Boden und grundstücksgleiche Rechte z.B. Baurechte) unterliegen also seit dem 01.04.2012 der Einkommensteuerpflicht.

Alt- und Neu-Grundstücke: Steuern beim Wohnung Verkaufen in Salzburg

Eine Wohnung wird juristisch als „Grundstück“ bezeichnet. In Österreich unterscheidet man steuerlich zwischen „Alt-Grundstücke“ und „Neu-Grundstücke“. Wichtig hierbei ist der Stichtag 31.03.2002. Zu einem „Alt-Grundstück“ zählen Wohnungen, welche vor dem 01.04.2002 angeschafft wurden. Als „Neu-Grundstücke“ werden Wohnung bezeichnet, welche man nach dem 31.03.2002 gekauft hat. 

Will man seine Wohnung in Salzburg verkaufen und weiß nicht wieviele Steuern man zu bezahlen hat, muss man prüfen, ob es sich um ein Alt-Grundstück (Kauf vor dem 1. April 2002) oder ein Neu-Grundstück (Kauf nach dem 31. März 2002) handelt. 

Die 10-jährige Spekulationsfrist ist bei einer Wohnungsanschaffung vor dem 01.04.2002 abgelaufen und die Wohnung wird beim Verkauf mit einem effektiven Steuersatz von 4,2 Prozent vom Veräußerungserlös belastet. 

Wurde die Eigentumswohnung nach dem 31.03.2002 angeschafft unterliegt diese einem effektiven Steuersatz von 30 Prozent, der auf den Veräußerungsgewinn berechnet wird.

Was ist der Verkaufsgewinn bzw. der Verkaufserlös beim Wohnung Verkaufen?

  • Der Verkaufsgewinn ist die Differenz des Verkaufserlöses zu den damaligen entgeltlichen Anschaffungskosten.
  • Der Verkaufserlös ist die gesamte Summe, die man für den Verkauf der Eigentumswohnung bekommt.

Wohnung verkaufen in Salzburg steuerfrei

Die Immobilienertragsteuer sieht auch unter Umständen einen steuerfreien Wohnungsverkauf in Salzburg vor. Hierbei sind zwei wichtige Regeln zu beachten. 

  • Die 5 aus 10 Regel kommt dann zur Anwendung, wenn die Wohnung in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre durchgehend vom Eigentümer als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Angenommen man vermietet seine Wohnung für 5 Jahre und bewohnt diese dann selbst die nächsten 5 Jahre durchgehend, dann ist ein späterer Verkauf steuerfrei und keine Immobilienertragsteuer zu bezahlen.
  • Die 2 Jahre Regel kommt dann zur Anwendung, wenn die Wohnung vom Eigentümer durchgehend in den letzten 2 Jahren als Hauptwohnsitz genutzt wurde. Liegt der Wohnungsverkauf unmittelbar nach diesen zwei Jahren, dann ist auch keine Immobilienertragsteuer zu bezahlen.

Immobilienmakler hilft mit den Steuern beim Wohnung Verkaufen in Salzburg

Immoimpulse, ihr Immobilienmakler in Salzburg und Umgebung. Wir helfen Ihnen steuerlich beim Wohnung Verkaufen in Salzburg. Wir raten jedem Verkäufer, sich mit Steuern zu beschäftigen und sich gegebenenfalls Hilfe von Experten zu holen. Sie möchten Ihre Wohnung in Salzburg zum Bestpreis verkaufen? Wir haben mehr als 500 vorgemerkte Kunden, die sich auch für Ihre Wohnung interessieren.