Hund, Katze, Kaninchen – für viele sind Haustiere längst Familienmitglieder. Aber sobald’s um die Mietwohnung geht, steht die große Frage im Raum: Darf ich hier eigentlich ein Tier halten? Es hängt von mehreren Dingen ab: Was steht im Mietvertrag? Um welches Tier geht’s? Gibt’s eine Hausordnung dazu? Als Makler erleben wir immer wieder, wie genau dieses Thema für ordentlich Zündstoff zwischen Mietern und Vermietern sorgt.
Haustiere in der Mietwohnung sind erlaubt – aber nicht ohne Einschränkungen
Das Mietrechtsgesetz in Österreich sagt: Ein generelles Haustierverbot gibt es nicht.
Heißt konkret: Du darfst ein Haustier halten, solange du niemanden störst und weder Wohnung noch Haus darunter leiden. Bei kleinen Tieren wie Hamstern, Meerschweinchen, Zierfischen oder Vögeln gibt’s so gut wie nie Probleme – die machen keinen Lärm.
Anders sieht es bei größeren Tieren aus, besonders bei großen Hunden. Da kann der Vermieter durchaus Einschränkungen treffen. Wenn schon absehbar ist, dass es Stress gibt oder das Tier nicht ins Haus passt, dann ist es besser sich viel Ärger und Zeit zu ersparen indem man sich eine andere Mietwohnung sucht.
Mietvertrag Haustiere in der Wohnung
Ob du in deiner Wohnung Tiere halten darfst, regelt meistens der Mietvertrag. Drei Varianten gibt’s immer wieder:
- Tierhaltung ausdrücklich erlaubt: Dann ist alles klar. Du darfst Tiere halten – Rücksicht auf Nachbarn und Wohnung vorausgesetzt.
- Tierhaltung verboten: Ein generelles Verbot für alle Tiere ist laut MRG nicht zulässig, das widerspricht dem Gesetz. Der Vermieter kann aber bestimmte Tiere ausschließen – große Hunde, exotische Arten usw.
- Tierhaltung nur mit Zustimmung: Das ist in Österreich Standard. Du musst den Vermieter fragen, ob das Tier okay ist. Am besten immer schriftlich. Dann gibt es später keine Missverständnisse.
Haustiere in der Mietwohnung: Rücksicht und Verantwortung
Wer ein Haustier mitbringt, übernimmt Verantwortung für das Tier und für das Zusammenleben im Haus. Nachbarn dürfen nicht ständig durch Lärm, Geruch oder Dreck gestört werden. Ein Hund, der ununterbrochen bellt, reicht schon, damit der Vermieter einschreiten kann.
Wenn dein Tier was kaputt macht – zerkratztes Parkett, demolierte Tür – zahlst du den Schaden. Viele Mieter schließen deshalb eine Haftpflichtversicherung ab, die auch fürs Tier gilt.
Haustiere in der Mietwohnung: Hausordnung und Eigentümergemeinschaft
Gerade in Mehrparteienhäusern gibt’s oft eine Hausordnung oder Regeln der Eigentümergemeinschaft zur Tierhaltung. Pauschale Verbote sind nicht erlaubt. Es braucht schon einen echten Grund – Allergien, Sicherheit, Ärger auf Gemeinschaftsflächen.
Beispiel: Im Haus gibt es einen Gemeinschaftsgarten. Die Eigentümergemeinschaft kann beschließen, dass Hunde draußen nicht erlaubt sind, um Streit zu vermeiden. In deiner Wohnung selbst bleibt ein Hund trotzdem erlaubt.
Sonderfall: Therapie- und Assistenztiere
Für Therapie-, Assistenz- oder Blindenhunde gelten eigene Regeln. Die darf der Vermieter nicht einfach verbieten. Sie sind wichtig für den Alltag und stehen unter besonderem Schutz. Selbst wenn im Vertrag ein Verbot steht – hier zählt der Bedarf des Mieters.
Haustiere in Mietwohnung: Tipps für ein entspanntes Miteinander
Wer Tiere in der Mietwohnung hält, kann einiges tun, damit es harmonisch bleibt:
- Red mit den Nachbarn, vor allem bei Hunden oder Freigängerkatzen.
- Achte auf Sauberkeit und Ruhe, besonders in Gemeinschaftsbereichen.
- Melde Schäden sofort und klär es.
- Was erlaubt ist, am besten schriftlich im Mietvertrag festhalten.
- Respekt und offene Kommunikation helfen am meisten gegen Ärger.