Bauträgervertragsgesetz: Sicherheit für Ihre Immobilieninvestition

Bauträgervertragsgesetz: Sicherheit für Ihre Immobilieninvestition

Wer in Österreich eine neue Wohnung oder ein Haus direkt vom Bauträger kauft, sollte das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) kennen. Es schützt Sie vor finanziellen Problemen und sorgt dafür, dass Sie erst zahlen, wenn ein Bauabschnitt auch wirklich fertig ist. Gerade wenn Sie schon im Voraus Geld überweisen, ist das ein echter Schutz.

Worum geht es beim Bauträgervertragsgesetz?

Das BTVG gibt vor, worauf Sie beim Immobilienkauf vom Bauträger achten müssen. Es soll verhindern, dass Käufer ihr Geld verlieren, falls der Bauträger zum Beispiel pleitegeht oder die Baustelle einfach stillsteht. Das Gesetz greift automatisch, sobald Sie vor Fertigstellung Geld zahlen.

Der Kaufvertrag muss von einem Anwalt oder Notar erstellt werden. Dort steht alles drin: Was genau Sie kaufen, wo die Immobilie liegt, wie sie ausgestattet ist, was sie kostet und wie das mit den Zahlungen läuft. So können Profis alles überprüfen und Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Was muss laut Gesetz alles im Vertrag stehen?

Das BTVG macht klare Vorgaben. Im Vertrag muss stehen:

  • Eine genaue Beschreibung der Immobilie – also Lage, Größe, Bauweise, Ausstattung
  • Der Gesamtkaufpreis inklusive aller Nebenkosten
  • Wann die Übergabe geplant ist und wie der Zeitplan für den Bau aussieht
  • Wie Ihre Zahlungen abgesichert werden
  • Ihre Rechte auf Widerruf und Rücktritt

Fehlt etwas oder ist etwas unklar, können Sie den Vertrag anfechten oder sogar vom Kauf zurücktreten. Das schafft Vertrauen und hält den Bauträger in der Pflicht.

Raten und Sicherheiten im Bauträgervertragsgestz 

Ein wichtiger Punkt ist der Ratenplan. Sie zahlen immer nur dann, wenn ein bestimmter Bauabschnitt erledigt ist. Zum Beispiel erst nach dem Rohbau, dann nach dem Innenausbau. So schützen Sie sich davor, dass Sie Geld zahlen, bevor überhaupt etwas gebaut wurde.

Ihre Vorauszahlungen müssen außerdem abgesichert sein – entweder über ein Treuhandkonto, eine Bankgarantie oder eine Versicherung. Selbst wenn der Bauträger insolvent wird: Ihr Geld bleibt sicher.

Rechte als Käufer im Bauträgervertragsgesetz

Das Gesetz gibt Ihnen einige starke Rechte:

  • Fehlen Sicherheiten, können Sie zurücktreten.
  • Kommen zugesagte Förderungen nicht, dürfen Sie ebenfalls zurücktreten.
  • Sie haben Anspruch auf alle wichtigen Infos und Einsicht in die Unterlagen.
  • Sie zahlen immer nur, wenn beim Bau wirklich etwas vorangeht.

Sicherheiten für Käufer und Investoren 

Worauf Sie vor Vertragsabschluss achten sollten. Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, prüfen Sie alles ganz genau:

  • Stimmen die Angaben mit dem BTVG?
  • Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie Ihre Zahlungen abgesichert sind.
  • Schauen Sie, ob der Ratenplan zum Baufortschritt passt.
  • Und denken Sie auch an Nebenleistungen wie Außenanlagen oder Parkplätze – das gehört alles in den Vertrag.

Ein guter Anwalt oder Notar hilft Ihnen, an alles zu denken und Ihre Rechte zu schützen.

Klare Regeln bringen echte Sicherheit

Das Bauträgervertragsgesetz ist kein lästiger Papierkram. Es schützt Sie beim Immobilienkauf, sorgt für Durchblick und gibt Ihnen echte Sicherheit – egal ob Sie in Salzburg eine Wohnung kaufen oder am Land ein Haus bauen.

Wer das Gesetz kennt, tappt nicht in teure Fallen. So bleibt der Traum vom eigenen Zuhause eine sichere Sache und kein Risiko.