Wenn jemand stirbt, bleibt meistens mehr als nur Erinnerungen zurück. Es geht auch ums Geld, um Rechte und um Pflichten. In Österreich, und damit auch in Salzburg, läuft das ziemlich geregelt ab. So sorgt das System dafür, dass das Erbe fair verteilt wird und niemand auf unbezahlten Rechnungen oder Schulden sitzenbleibt.
Damit du einen Überblick hast, was passiert, wenn’s ernst wird, erklär ich dir hier, wie die Verlassenschaft in Salzburg abläuft und welche Begriffe dir begegnen.
Der Beginn des Verlassenschaftsverfahren in Salzburg
Nach dem Tod meldet das Standesamt den Todesfall ans zuständige Bezirksgericht. Von dort schickt das Gericht meistens eine Notarin oder einen Notar los – offiziell heißen die Gerichtskommissär oder Gerichtskommissärin. Die kümmern sich um alles, was mit der Verlassenschaft zu tun hat.
Der Notar schaut nach, ob ein Testament da ist, wer überhaupt erben darf, und was an Vermögen vorhanden ist. Außerdem lädt er alle ein, die etwas mit dem Nachlass zu tun haben: Erben, Gläubiger und manchmal auch Leute, denen etwas vermacht wurde.
Erbantrittserklärung – will ich das Erbe überhaupt?
Wer erben will, muss eine Erbantrittserklärung abgeben – und das innerhalb einer festen Frist. Da entscheidet man: Nehme ich das Erbe an oder nicht?
Im Prinzip gibt’s drei Optionen bei einer Verlassenschaft in Salzburg:
- Unbedingte Erbantrittserklärung: Du nimmst alles, auch die Schulden.
- Bedingte Erbantrittserklärung (mit Inventarvorbehalt): Du haftest nur bis zum Wert des Nachlasses, dein Privatvermögen ist also sicher.
- Ausschlagung: Du willst gar nichts haben, meistens weil mehr Schulden als Vermögen da sind.
Wenn du ausschlagen willst, musst du das rechtzeitig und schriftlich sagen. Verpasst du die Frist, gilt das Erbe automatisch als angenommen.
Verlassenschaft in Salzburg – Erbe besteht aus Schulden
Nicht jede Verlassenschaft ist ein Gewinn. Manchmal sind die Schulden höher als alles, was an Wert übrig ist. Das ist natürlich ärgerlich.
Du kannst dann die „Überlassung an Zahlungs statt“ wählen. Das bedeutet: Die Gläubiger bekommen den Nachlass, die Schulden sind damit erledigt, und du bist raus. Oder du schlägst das Erbe direkt aus, dann haftest du auch nicht für offene Forderungen oder Kredite.
Wie lange dauert die Verlassenschaft in Salzburg?
Wie schnell das Verfahren läuft, hängt davon ab, wie kompliziert die Sache ist. Gibt’s kein Streit und ein Testament liegt vor, dann geht’s oft in drei bis sechs Monaten über die Bühne. Wenn mehrere Erben da sind oder Unklarheiten auftauchen, kann es sich auch mal über ein Jahr ziehen.
Erst wenn alle Fragen geklärt und die Erbantrittserklärungen abgegeben sind, gibt’s den sogenannten Einantwortungsbeschluss. Damit gehört das Erbe offiziell den Erben, und sie können darüber verfügen.
Was passiert mit Schulden, Rechnungen und den Begräbniskosten?
In der Verlassenschaft in Salzburg werden alle offenen Rechnungen, Kredite und anderen Forderungen gesammelt. Dazu zählen auch die Kosten für die Beerdigung. Wer noch Forderungen hat, kann das mit einem speziellen Formular beim Notar anmelden.
Wer zahlt die Beerdigung im Verlassenschaftsverfahren in Salzburg?
Normalerweise kommt das Geld aus der Verlassenschaft. Reicht das nicht, müssen die Erben im Zweifel anteilig zahlen.
Verlassenschaftsverfahren und Erbschein – wie läuft das in Österreich?
Am Ende des Verfahrens stellt der Notar eine Erbenbestätigung aus. In Österreich ersetzt sie den Erbschein, den man aus Deutschland kennt. Damit kannst du zum Beispiel bei der Bank oder im Grundbuch beweisen, dass du rechtmäßige:r Erbe bist.
Mit dem Einantwortungsbeschluss gehört das Erbe dann endgültig den Erben, und das Verfahren ist abgeschlossen.
Verlassenschaft in Salzburg: Haus, Grundstück oder Wohnung verkaufen
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