Seit 2023 gibt’s in Österreich ein neues Gesetz, das ordentlich Bewegung in die Immobilienbranche gebracht hat: das Erstauftraggeberprinzip, auch Bestellerprinzip genannt. Dahinter steckt die Idee, Wohnungssuchenden das Leben ein bisschen leichter zu machen und für mehr Klarheit bei den Kosten zu sorgen. Aber was bedeutet das jetzt eigentlich im Alltag – für Mieter, Vermieter und Makler?
Was steckt hinter dem Erstauftraggeberprinzip (Bestellerprinzip)?
Im Grunde ist es ganz einfach: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Wenn der Vermieter also einen Makler einschaltet, um seine Wohnung zu vermieten, landet die Rechnung bei ihm – nicht mehr beim Mieter. Deutschland macht das übrigens schon länger so. Die Regel gilt vor allem für Mietwohnungen. Wer kauft, pachtet oder Geschäftsräume mietet, für den ändert sich nichts.
Warum hat hier die Politik eingegriffen?
Viele Mieter mussten bisher beim Einzug ordentlich in die Tasche greifen: Kaution, Umzug, Vorauszahlung – und dann oft noch bis zu zwei Monatsmieten als Maklerprovision obendrauf. Das ist jetzt vorbei. Das neue Prinzip soll genau diese Hürde abbauen, damit mehr Leute einfacher an Mietwohnungen kommen.
Erstauftraggeberprinzip : Wie entwickelt sich dadurch der Immobilienmarkt?
Klingt erstmal super für Mieter, oder? Aber so simpel läuft es nicht immer. Viele Vermieter wollen die Maklerkosten irgendwie wieder reinholen – sei es durch etwas höhere Mieten oder indem sie ihre Wohnungen gleich selbst vermarkten. Das sorgt schnell für weniger Makler-Inserate und mehr private Angebote. Da kann es schon mal chaotischer werden, und die Übersicht für Wohnungssuchende leidet. Maklerverbände warnen: Ohne Profis sinkt die Qualität – Beratung, rechtliche Sicherheit oder faire Preise könnten auf der Strecke bleiben.
Was bringt das Bestellerprinzip den Mietern?
Trotz allem – für Mieter ist das Bestellerprinzip ein echter Gewinn:
- Keine Maklerprovision mehr, wenn der Vermieter den Makler beauftragt.
- Die Nebenkosten beim Einzug sind endlich besser planbar.
- Es ist klar, wer für den Makler zuständig ist und bezahlt.
Können beim Erstauftraggeberprinzip Missverständnisse aufkommen?
Klar, das System hat auch seine Tücken. Viele Vermieter schlagen die Maklerkosten einfach auf die Miete drauf. Und wenn mehr Wohnungen „unter der Hand“ vermietet werden, gibt’s weniger geprüfte Angebote und mehr Unsicherheit rund um Verträge oder rechtliche Fallen. Außerdem arbeiten Makler künftig fast immer im Auftrag der Vermieter – als neutrale Vermittler werden sie seltener gebraucht.
Was bedeutet das Bestellerprinzip für Immobilienmakler?
Makler müssen umdenken. Sie brauchen jetzt einen engeren Draht zu Vermietern und müssen zeigen, warum sich ihr Service lohnt: von der professionellen Vermarktung über Bonitätsprüfungen bis zu rechtssicheren Mietverträgen. Vermieter profitieren aber weiterhin von der Erfahrung der Makler – besonders, wenn es um zuverlässige Mieter und wasserdichte Verträge geht.
Chancen und Herausforderungen
Das Erstauftraggeberprinzip krempelt den Mietmarkt in Österreich um. Mieter zahlen weniger, Vermieter und Makler müssen sich neu sortieren. Klarheit, Fairness und professionelle Unterstützung werden wichtiger denn je.
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